{"id":108,"date":"2011-02-10T18:56:31","date_gmt":"2011-02-10T16:56:31","guid":{"rendered":"http:\/\/127.0.0.1:8080\/wordpress\/index.php\/"},"modified":"2021-04-26T19:52:36","modified_gmt":"2021-04-26T17:52:36","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"http:\/\/www.historikerkomitee.de\/?page_id=108","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: justify;\"><span style=\"font-size: 16pt;\"><strong>Satzung des Deutsch-Franz\u00f6sischen Komitees f\u00fcr die Erforschung der deutschen und franz\u00f6sischen Geschichte des 19. und 20. Jahrhunderts e.V.<\/strong><\/span><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">(eingetragen im Vereinsregister des Amtsgerichts Hamburg unter Nr. 12 604, zuletzt ge\u00e4ndert 13. Nov. 2020)<\/p>\n<h1 style=\"text-align: justify;\">\u00a7 1 (Name, Rechtsstellung und Sitz)<\/h1>\n<ol style=\"text-align: justify;\">\n<li>Der Verein f\u00fchrt den Namen \u00ab Deutsch-Franz\u00f6sisches Komitee f\u00fcr die Erforschung der deutschen und franz\u00f6sischen Geschichte des 19. und 20. Jahrhunderts e.V. \u00bb<\/li>\n<li>Der Verein hat seinen Sitz in Hamburg, Historisches Seminar, Von-Melle-Park 6\/IX, 20146 Hamburg, und ist in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Hamburg eingetragen. In Frankreich hat er seinen Sitz in Paris, Sorbonne Universit\u00e9, 1, Rue Victor Cousin, 75005 Paris.<\/li>\n<\/ol>\n<h1 style=\"text-align: justify;\">\u00a7 2 (Ziele und Zwecke des Vereins)<\/h1>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<ol style=\"text-align: justify;\">\n<li>Der Verein ist eine Vereinigung deutscher und franz\u00f6sischer Historiker sowie der mit geschichtswissenschaftlichen Methoden arbeitenden Wissenschaftler benachbarter Fachrichtungen beider L\u00e4nder zum Zwecke der besseren Koordination der Erforschung der deutsch-franz\u00f6sischen Beziehungen, der Geschichte des jeweiligen Nachbarlandes und beider L\u00e4nder im Vergleich im 19. und 20. Jahrhundert.<\/li>\n<li>Wissenschaftler anderer Nationalit\u00e4t, die in den genannten Bereichen arbeiten, k\u00f6nnen als vollberechtigte Mitglieder aufgenommen werden.<\/li>\n<li>Der Satzungszweck wird verwirklicht<\/li>\n<\/ol>\n<p style=\"padding-left: 40px; text-align: justify;\">a)\u00a0\u00a0durch die Durchf\u00fchrung wissenschaftlicher Tagungen;<\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px; text-align: justify;\">b) durch den Austausch von Informationen \u00fcber laufende und im Entstehen begriffene wissenschaftliche Projekte und Einzelarbeiten.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px; text-align: justify;\">c) Der Verein arbeitet mit an der Entwicklung und am Ausbau von Kooperationsm\u00f6glichkeiten zwischen deutschen und franz\u00f6sischen wissenschaftlichen Einrichtungen der Geschichtswissenschaft und zwischen den HistorikerInnen beider L\u00e4nder.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify; padding-left: 40px;\">d) Er setzt sich f\u00fcr die gemeinsamen Interessen seiner Mitglieder gegen\u00fcber der \u00d6ffentlichkeit und \u00f6ffentlichen Einrichtungen insbesondere zur F\u00f6rderung der Forschung ein.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">4. Der Verein versteht sich aufgrund seiner Zielsetzung als seinem Wesen nach\u00ab binational \u00bb. Er f\u00f6rdert die grenz\u00fcberschreitende Zusammenarbeit zwischen deutschen und franz\u00f6sischen Fachkollegen.<\/p>\n<h1 style=\"text-align: justify;\">\u00a7 3 (Gemeinn\u00fctzigkeit)<\/h1>\n<ol style=\"text-align: justify;\">\n<li>Die Aktivit\u00e4ten des politisch und kulturell unabh\u00e4ngigen Vereins dienen ausschlie\u00dflich und unmittelbar einem gemeinn\u00fctzigen Zweck im Sinne des Abschnitts \u00abSteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke \u00bb der Abgabenordnung, n\u00e4mlich der F\u00f6rderung von Wissenschaft und Forschung gem\u00e4\u00df \u00a7 2.<\/li>\n<li>Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.<\/li>\n<li>Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr satzungsm\u00e4\u00dfige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder der Vereinsorgane erhalten f\u00fcr die T\u00e4tigkeit in den Organen keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. Ebenso erhalten die Mitglieder keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<\/li>\n<\/ol>\n<h1 style=\"text-align: justify;\">\u00a7 4 Vereinsbeitr\u00e4ge<\/h1>\n<ol style=\"text-align: justify;\">\n<li>Der Verein erhebt einen Vereinsbeitrag.<\/li>\n<li>Aufnahme oder die Zugeh\u00f6rigkeit verpflichten die Mitglieder zur regelm\u00e4\u00dfigen Zahlung der durch die Generalversammlung bestimmten Beitr\u00e4ge<\/li>\n<li>Beitr\u00e4ge gehen auf die Kasse des Landes, in dem die Mitglieder berufst\u00e4tig sind<\/li>\n<li>Mitgliedern aus Drittl\u00e4ndern, die weder in Deutschland noch in Frankreich t\u00e4tig sind, steht die Wahl der Kasse f\u00fcr ihre Beitr\u00e4ge offen.<\/li>\n<\/ol>\n<h1 style=\"text-align: justify;\">\u00a7 5 (Mitglieder)<\/h1>\n<ol style=\"text-align: justify;\">\n<li>Mitglieder des Vereins k\u00f6nnen nur nat\u00fcrliche Personen sein. Die Aufnahme in den Verein erfolgt durch Beitrittserkl\u00e4rung und Annahme durch den Vorstand. Voraussetzung der Mitgliedschaft ist die F\u00e4higkeit und Bereitschaft, an den unter \u00a7 2, Abs. 2 genannten Aufgaben mitzuwirken. \u00dcber die Aufnahme entscheidet der Vorstand mit Mehrheit. In strittigen F\u00e4llen kann die Mitgliederversammlung zur Entscheidung angerufen werden.<\/li>\n<li>Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod des Mitgliedes, durch Austritt aus dem Verein oder durch Ausschluss. Ein Mitglied kann ausgeschlossen werden, wenn es gegen die Satzung des Vereins verst\u00f6\u00dft oder die Verwirklichung des Vereinszweckes gef\u00e4hrdet.<\/li>\n<li>Mitglieder, die sich zwei Jahre lang der Bezahlung ihres Beitrages enthalten haben werden durch zwei Briefe innerhalb einer Frist von 3 Wochen dazu aufgefordert; wessen Situation innerhalb der zwei folgenden Monaten nicht geregelt ist, wird von dem Vorstand aus dem Verein ausgeschlossen.<\/li>\n<li>\u00dcber den Ausschluss entscheidet der Vorstand mit Einstimmigkeit. Vor der Beschlussfassung ist dem Mitglied Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Kann im Vorstand \u00fcber einen Ausschluss keine Einstimmigkeit erzielt werden, entscheidet die Mitgliederversammlung. Gegen den Ausschluss kann bei der Mitgliederversammlung Berufung eingelegt werden. Ein ausgeschlossenes Mitglied kann vor der Generalversammlung gegen diese Entscheidung Berufung einlegen.<\/li>\n<\/ol>\n<h1 style=\"text-align: justify;\">\u00a7 6 (Organe des Vereins)<\/h1>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>\u00a0<\/strong>Organe des Vereins sind:<\/p>\n<ol style=\"text-align: justify;\">\n<li>die Mitgliederversammlung,<\/li>\n<li>der Vorstand.<\/li>\n<\/ol>\n<h1 style=\"text-align: justify;\">\u00a7 7 (Mitgliederversammlung)<\/h1>\n<ol style=\"text-align: justify;\">\n<li>Die Mitglieder des Vereins treten alle zwei Jahre abwechselnd in Deutschland und Frankreich auf Einladung des Vorsitzenden oder seines Vertreters zusammen. Der Vorstand kann mit Mehrheitsbeschluss weitere Mitgliederversammlungen einberufen. Die Einladung zur Mitgliederversammlung hat sp\u00e4testens vier Wochen vorher durch schriftliche Mitteilung unter Angabe der Tagesordnung zu ergehen. Der Vorsitzende oder sein Stellvertreter leitet die Mitgliederversammlung. Der Vorstand stellt die Tagesordnung auf.<\/li>\n<li>Der Mitgliederversammlung obliegt insbesondere<\/li>\n<\/ol>\n<p style=\"text-align: justify;\">a) die Wahl des Vorstandes sowie dessen Entlastung nach erfolgter\u00a0Rechnungspr\u00fcfung durch zwei von der Mitgliederversammlung gew\u00e4hlter Rechnungspr\u00fcfer,<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">b) die Beschlussfassung \u00fcber die ungef\u00e4hre Terminierung der n\u00e4chsten Mitgliederversammlung und \u00fcber zu veranstaltende Tagungen,<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">c) die Entgegennahme und Diskussion des Berichts des Vorstandes \u00fcber das abgelaufene Gesch\u00e4ftsjahr,<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">d) die Beschlussfassung \u00fcber Satzungs\u00e4nderungen und gegebenenfalls \u00fcber die Aufl\u00f6sung des Vereins,<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">e) die Beschlussfassung \u00fcber die Beitragsh\u00f6he und die Haushaltsplanung f\u00fcr die kommende Gesch\u00e4ftsperiode,<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">f) die Auflistung und Diskussion von Arbeitsvorhaben des Vereins.<\/p>\n<ol style=\"text-align: justify;\" start=\"3\">\n<li>Die Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Stimmrechts\u00fcbertragungen sind zul\u00e4ssig. Es k\u00f6nnen aber nur zwei Stimmen jeweils \u00fcbertragen werden, und kein Mitglied kann mehr als zwei Stimmen zus\u00e4tzlich zu seiner eigenen abgeben. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Vorsitzende. Die Mitgliederversammlung ist ohne R\u00fccksicht auf die Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlussf\u00e4hig, wenn sie ordnungsgem\u00e4\u00df einberufen wurde.<\/li>\n<li>Soll auf der Mitgliederversammlung \u00fcber Satzungs\u00e4nderungen oder \u00fcber die Aufl\u00f6sung des Vereins beschlossen werden, so ist dies allen Mitgliedern vier Wochen vor dem Zusammentritt der Mitgliederversammlung mitzuteilen. Die \u00c4nderung der Satzung oder die Aufhebung des Vereins setzt die Zustimmung zweier Drittel der anwesenden oder vertretenen Mitglieder voraus.<\/li>\n<li>\u00dcber die Mitgliederversammlung muss ein Protokoll angefertigt werden und dieses vom Vorsitzenden des Komitees oder seinem Stellvertreter unterzeichnet werden.<\/li>\n<\/ol>\n<h1 style=\"text-align: justify;\">\u00a7 8 (Der Vorstand)<\/h1>\n<ol style=\"text-align: justify;\">\n<li>Der Vorstand besteht aus sechs Mitgliedern, drei Deutschen oder ihre T\u00e4tigkeit in Deutschland aus\u00fcbenden Mitgliedern, und drei Franzosen oder ihre T\u00e4tigkeit in Frankreich aus\u00fcbenden Mitgliedern. Erstere werden durch die Mitglieder gew\u00e4hlt, die ihre Beitr\u00e4ge an die deutsche Kasse des Vereins bezahlen, letztere durch diejenigen, die ihre Beitr\u00e4ge in Frankreich bezahlen<\/li>\n<li>Nach seiner Wahl durch die Mitgliederversammlung w\u00e4hlt der Vorstand aus seiner Mitte einen Vorsitzenden, einen Generalsekret\u00e4r, einen Schatzmeister und einen vertretenden Schatzmeister.<\/li>\n<li>Der Vorstand ist f\u00fcr seine Treffen nicht an den Sitz des Vereins gebunden.Der Vorstand wird f\u00fcr zwei Jahre gew\u00e4hlt. Eine Wiederwahl seiner Mitglieder ist zul\u00e4ssig.<\/li>\n<li>Der \/ Die Vorsitzende darf nicht dieselbe Staatsangeh\u00f6rigkeit haben wie der Generalsekret\u00e4r. Bei der Wahl des Vorsitzenden und des Generalsekret\u00e4rs ist sicherzustellen, da\u00df diese Posten nach Ablauf von zwei Jahren von Mitgliedern der jeweils anderen Nationalit\u00e4t als jener der bisherigen Inhaber besetzt werden.<\/li>\n<li>Dem Vorsitzenden obliegt die Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung des Vereins sowie die Vertretung nach au\u00dfen. Er kann andere Vorstandsmitglieder mit der Wahrnehmung dieser Aufgaben beauftragen.<\/li>\n<li>Der Vorstand muss mindestens einmal im Jahr zusammentreten. Er ist beschlussf\u00e4hig, wenn mindestens jeweils zwei der drei deutschen und der drei franz\u00f6sischen Vorstandsmitglieder anwesend sind. Der Vorstand entscheidet mit Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag, Stimmrechts\u00fcbertragungen sind zul\u00e4ssig.<\/li>\n<\/ol>\n<ul style=\"text-align: justify;\">\n<li><strong> 9 (Dissertationspreis)<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<ol style=\"text-align: justify;\">\n<li>Dem Komitee ist die M\u00f6glichkeit gegeben, jedes zweite Jahr die Ver\u00f6ffentlichung einer Promotionsarbeit eines deutschen und \/ oder franz\u00f6sischen Absolventen zu unterst\u00fctzen; Kandidaten m\u00fcssen von Mitgliedern des Vereins vorgeschlagen werden<\/li>\n<li>Der Preis wird von beiden Kassen zusammen finanziert. Seine H\u00f6he wird auf Vorschlag des Vorstandes von der vorangegangenen Generalversammlung festgelegt, vorbehaltlich zul\u00e4nglicher finanzieller Vorr\u00e4te.<\/li>\n<li>Der Wettbewerb wird im Oktober nach seiner Wahl von dem neuen Vorsitzenden ausgerufen.<\/li>\n<li>Die Kandidaten werden von Mitgliedern des Komitees anhand eines Begr\u00fcndungsbriefes eingef\u00fchrt. Jedes Mitglied kann einen Kandidaten vorschlagen. Das Promotionsverfahren muss innerhalb der vier vergangenen Semester beendet worden sein.<\/li>\n<li>F\u00fcr jede vorgeschlagene Arbeit bestellt der Vorstand einen deutschen und einen franz\u00f6sischen Berichterstatter au\u00dferhalb des Vorstands; Mitglieder des Komitees, die Kandidaten vorschlagen, k\u00f6nnen nicht gleichzeitig als Berichterstatter an dem Verfahren teilnehmen.<\/li>\n<li>Der Vorstand erstellt eine Liste auf der Basis der Gutachten. Bei gleicher Stimmzahl ist die Stimme des Vorsitzenden ausschlaggebend. Wenn ein Vorstandsmitglied einen Kandidaten vorstellt, ist es von dem Verfahren ausgeschlossen. Der Vorstand schl\u00e4gt der Generalversammlung die Namen eines oder zweier Preistr\u00e4ger, eines Deutschen und \/ oder eines Franzosen, vor. Die Entscheidung erfolgt nach dem Prinzip der einfachen Mehrheit. Wenn der Vorschlag keine Mehrheit findet, wird der Preis nicht verliehen.<\/li>\n<\/ol>\n<h1 style=\"text-align: justify;\">\u00a7 10 (Aufl\u00f6sung des Vereins)<\/h1>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Mitgliederversammlung kann mit einer Mehrheit von zwei Dritteln ihrer Mitglieder die Aufl\u00f6sung des Vereins beschlie\u00dfen.<\/p>\n<h1 style=\"text-align: justify;\">\u00a7 11 (Heimfallrecht)<\/h1>\n<p style=\"text-align: justify;\">Bei der Aufl\u00f6sung des Vereins oder bei\u00a0 Wegfall steuerbeg\u00fcnstigter Zwecke f\u00e4llt das Vereinsverm\u00f6gen zu gleichen Teilen an diejenigen Universit\u00e4ten, denen der letzte gew\u00e4hlte Vorsitzende des Vorstandes und der Generalsekret\u00e4r angeh\u00f6ren, oder an eine andere K\u00f6rperschaft des \u00f6ffentlichen Rechts oder andere steuerbeg\u00fcnstigte K\u00f6rperschaft. Die beg\u00fcnstigten Einrichtungen haben es unmittelbar und ausschlie\u00dflich f\u00fcr gemeinn\u00fctzige Zwecke, n\u00e4mlich die F\u00f6rderung der historischen Wissenschaft und Forschung, zu verwenden.<\/p>\n<div class=\"wp-socializer wpsr-share-icons\" data-lg-action=\"show\" data-sm-action=\"show\" data-sm-width=\"768\"><div class=\"wpsr-si-inner\"><div class=\"socializer sr-popup sr-32px sr-squircle sr-opacity sr-pad\"><span class=\"sr-facebook\"><a data-id=\"facebook\" style=\"color:#ffffff;\" rel=\"nofollow\" href=\"https:\/\/www.facebook.com\/share.php?u=\" target=\"_blank\" title=\"Share this on Facebook\"><i class=\"fab fa-facebook-f\"><\/i><\/a><\/span>\n<span class=\"sr-twitter\"><a data-id=\"twitter\" style=\"color:#ffffff;\" rel=\"nofollow\" href=\"https:\/\/twitter.com\/intent\/tweet?text=%20-%20%20\" target=\"_blank\" title=\"Tweet this !\"><i class=\"fab fa-twitter\"><\/i><\/a><\/span>\n<span class=\"sr-linkedin\"><a data-id=\"linkedin\" style=\"color:#ffffff;\" rel=\"nofollow\" href=\"https:\/\/www.linkedin.com\/sharing\/share-offsite\/?url=\" target=\"_blank\" title=\"Add this to LinkedIn\"><i class=\"fab fa-linkedin-in\"><\/i><\/a><\/span>\n<span class=\"sr-pdf\"><a data-id=\"pdf\" style=\"color:#ffffff;\" rel=\"nofollow\" href=\"https:\/\/www.printfriendly.com\/print?url=\" target=\"_blank\" title=\"Convert to PDF\"><i class=\"fa fa-file-pdf\"><\/i><\/a><\/span>\n<span class=\"sr-share-menu\"><a href=\"#\" target=\"_blank\" title=\"More share links\" style=\"color:#ffffff;\" data-metadata=\"{&quot;url&quot;:&quot;&quot;,&quot;title&quot;:&quot;&quot;,&quot;excerpt&quot;:&quot;&quot;,&quot;image&quot;:&quot;&quot;,&quot;short-url&quot;:&quot;&quot;,&quot;rss-url&quot;:&quot;http:\\\/\\\/www.historikerkomitee.de\\\/?feed=rss2&quot;,&quot;comments-section&quot;:&quot;comments&quot;,&quot;raw-url&quot;:null,&quot;twitter-username&quot;:&quot;&quot;,&quot;fb-app-id&quot;:&quot;&quot;,&quot;fb-app-secret&quot;:&quot;&quot;}\"><i class=\"fa fa-plus\"><\/i><\/a><\/span><\/div><\/div><\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Satzung des Deutsch-Franz\u00f6sischen Komitees f\u00fcr die Erforschung der deutschen und franz\u00f6sischen Geschichte des 19. und 20. 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